Boofen im Nationalpark auch 2025 wieder zeitweise untersagt

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz und der Bergsportverbände vom 31.01.25 Ab Anfang Februar ist das Freiübernachten im Nationalparkgebiet bis Mitte Juni untersagt. Außerhalb des o.g., Zeitraumes gelten folgende Bedingungen: – nur im Zusammenhang mit dem Klettern – nur in den 58 zugelassenen Boofen – kein Feuer, kein Müll, kein Lärm Vom 1.

Beginn des temporären Boofenverbots im Nationalpark Sächsische Schweiz am 01.02.2024

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, des BUND-Landesverbandes Sachsen und der Bergsportverbände vom 26.01.24. Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien

Nationalpark und Verbände ziehen Bilanz des Boofenverbots

Boofen im Nationalpark auch künftig nur für Kletternde erlaubt (Gemeinsame Medieninformation DAV Sachsen, BUND, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Pressemitteilung zum Download [PDF]) Seit der Einführung der Übergangsregelung zum Boofen 2022 ziehen Nationalparkverwaltung, die beteiligten Bergsport- und Naturschutzverbände gemeinsam Bilanz. Zwar hat die Zahl der Freiübernachtungen erheblich abgenommen, doch musste die Nationalparkwacht über 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, weil