Boofen im Nationalpark auch 2025 wieder zeitweise untersagt
Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz und der Bergsportverbände vom 31.01.25 Ab Anfang Februar ist das Freiübernachten im Nationalparkgebiet bis Mitte Juni untersagt. Außerhalb des o.g., Zeitraumes gelten folgende Bedingungen: – nur im Zusammenhang mit dem Klettern – nur in den 58 zugelassenen Boofen – kein Feuer, kein Müll, kein Lärm Vom 1.…

