Aktualisierung Adressdaten für Mitgliedsausweise

Liebe Bergfreunde, wer dieses Jahr noch keinen neuen Mitgliedsausweis erhalten hat, ist angehalten seine aktuellen Adressdaten an unsere Mitgliederverwaltung über mv@bergsteigerbund.de zu senden. Jedes Mitglied ist persönlich für die Aktualisierung seiner Adressdaten verantwortlich. Ausweise, die wir zurückerhalten haben, können auch in der SBB-Geschäftsstelle abgeholt werden. Als Alternative zum klassischen Papierausweis gibt es den DAV-Mitgliedsausweis jetzt

Neue Mitarbeiter – Petra und Erik

Petra Klische startet im Bereich Buchhaltung Ende 2024 startete Petra Klische in der Geschäftsstelle des Sächsischen Bergsteigerbundes e. V.. Hier übernimmt sie in Zusammenarbeit mit Ilka, u. a. die sorgfältige Abwicklung finanzieller Angelegenheiten, wie z. B. Rechnungsstellung und -zuordnung. Als begeisterte Bergsteigerin bringt Petra nicht nur ihre beruflichen Fähigkeiten, sondern auch ihre Leidenschaft für das Klettern und

Jubiläum der Wiedergründung des SBB vor 35 Jahren

Vor 35 Jahren, am 21. Dezember 1989, wurde in Hohnstein der Sächsische Bergsteigerbund wiedergegründet. Anlässlich dieses Jubiläums trafen sich am 11. Januar 2025 fünf der Wiedergründer in der Brandbaude mit unserem 1. Vorsitzenden Uwe Daniel. Bernd Arnold, Gisbert Ludewig, Gunter Seifert, Wolfgang Strahl und Peter Rölke erinnerten sich an jene Zeit des Aufbruchs. Die beiden

Personelle Veränderungen im Vorstand des SBB

Zum Jahresbeginn haben sich mit Thomas Böhmer und Klaus Kallweit zwei langjährige Vorstandsmitglieder aus persönlichen Gründen entschieden, ihr Amt niederzulegen. Beide haben den Sächsischen Bergsteigerbund e. V. (SBB) über viele Jahre hinweg maßgeblich geprägt und engagiert mitgestaltet. Thomas Böhmer war als Vorstand für Ausbildung tätig und setzte sich intensiv für die Organisation und Betreuung der

Boofen im Nationalpark auch 2025 wieder zeitweise untersagt

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz und der Bergsportverbände vom 31.01.25 Ab Anfang Februar ist das Freiübernachten im Nationalparkgebiet bis Mitte Juni untersagt. Außerhalb des o.g., Zeitraumes gelten folgende Bedingungen: – nur im Zusammenhang mit dem Klettern – nur in den 58 zugelassenen Boofen – kein Feuer, kein Müll, kein Lärm Vom 1.