Beginn des temporären Boofenverbots im Nationalpark Sächsische Schweiz am 01.02.2024

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, des BUND-Landesverbandes Sachsen und der Bergsportverbände vom 26.01.24. Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien

Nationalpark und Verbände ziehen Bilanz des Boofenverbots

Boofen im Nationalpark auch künftig nur für Kletternde erlaubt (Gemeinsame Medieninformation DAV Sachsen, BUND, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Pressemitteilung zum Download [PDF]) Seit der Einführung der Übergangsregelung zum Boofen 2022 ziehen Nationalparkverwaltung, die beteiligten Bergsport- und Naturschutzverbände gemeinsam Bilanz. Zwar hat die Zahl der Freiübernachtungen erheblich abgenommen, doch musste die Nationalparkwacht über 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, weil

In den Felsen der Nationalparkregion Sächsische Schweiz beginnt die Brutzeit 2023

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und der Bergsportverbände vom 09.03.23 Arbeitsgruppe Horstschutz stimmt temporäre Horstschutzzonen für Kletterer und Wanderer ab und wird selbst aktiv. Zum Schutz brütender Wanderfalken am Pfaffenstein haben in einem gemeinsamen Arbeitseinsatz Mitte Februar Vertreter der Bergsportverbände, Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung (NLPV) und weitere Ehrenamtliche die Zugänge zu drei Felskanten abseits des